Web Application

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sau + Service GmbH

1. Geltungsbereich

Für alle Verträge der Sau + Service GmbH mit Unternehmern und Verbrauchern sind ausschließlich die nachstehen den Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

2. Vertragsabschluss  

Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der GmbH maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

3. Zahlung

Die Zahlungen sind bei Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserteilung zu erbringen oder werden per Lastschrift vom Konto abgebucht. Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug netto Kasse zu leisten. Bei Zielüberschreitungen werden bankübliche Verzugszinsen, mindestens jedoch 3% über dem jeweiligen Richtwertzinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hier durch nicht ausgeschlossen. Neukunden mit einer Erstbestellsumme ab 1.500,00 Euro netto haben eine Anzahlung von 30% des Rechungsbetrages zu leisten. Nach Zahlungseingang erfolgt die Auslieferung der Ware. Der Vertragspartner der GmbH kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der GmbH nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner der GmbH kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben.

4. Mängelansprüche

Die GmbH haftet für Mängelansprüche, ausgenommen in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sechs Monate. Gegenüber Unternehmen ist die Haftung für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen. Die GmbH haftet gegenüber Unternehmen nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zu eigenen Zwecken eingesetzt oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen hat.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort sind die jeweiligen Geschäftsräume der GmbH. Der Gerichtsstand für sich ergebende Streitigkeitenist ausschließlich Stuttgart. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer/Lieferant gilt ausschließlich Deutsches Recht; bei allen Vereinbarungen ist der deutsche Text maßgeblich.

6. Lieferung und Mitwirkungspflichten

Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsumstellung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferantender GmbH – unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird die GmbH für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird die GmbH den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen die GmbH auch, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferungoder ungenügenden Belieferung der GmbH seitens ihrer Vorlieferanten ist die GmbH von ihren Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Ware getroffen hat und ihre Vorliefe-ranten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Vertragspartner abzutreten.

7. Mängelrügen

Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten, können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine weiteren Rechte herleiten. Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen zu unseren Lasten. Machen diese Kosten mehr als 50% des Lieferwertes aus, so sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Bestellergesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigertwird, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, einen dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder – in den Grenzen der folgenden Absätze – Schadensersatzstatt der Leistung zu verlangen. Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haften wirnach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das ProdHaftG fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer „Kardinalspflicht“beruht, haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

8. Einkaufsbeziehungen gegenüber Lieferanten

Gegenüber Lieferanten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ferner hat der Lieferant die GmbH insoweit freizustellen, als sie wegen eines Fehlers der vom Lieferanten gelieferten Sache aus Produzentenhaftung in Anspruch genommen wird.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die die GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum der GmbH. Die GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt.

Stuttgart, im Dezember 2009